Finanzen

Arbeitslosengeld Rechner

Berechnen Sie schnell und einfach die Hoehe Ihres Arbeitslosengeldes (ALG I). Unser Rechner beruecksichtigt Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kinder und Beschaeftigungsdauer nach der aktuellen Berechnungsformel (SGB III).

Berechnung fuer 2025/2026 mit aktueller Beitragsbemessungsgrenze

Ihre Angaben

Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate

Ihr Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit

Versicherungspflichtige Beschaeftigung in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist)

Kinder (Kinderfreibetrag)

Anspruchsdauer nach Alter und Beschaeftigung

BeschaeftigungsdauerMindestalterAnspruchsdauer
12 Monate-6 Monate
16 Monate-8 Monate
20 Monate-10 Monate
24 Monate-12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Quelle: SGB III, Paragraph 147. Die Beschaeftigungsdauer bezieht sich auf versicherungspflichtige Beschaeftigung innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten.

So verwenden Sie den Arbeitslosengeld Rechner

1

Gehalt eingeben

Geben Sie Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate ein und waehlen Sie Ihre Steuerklasse.

2

Angaben vervollstaendigen

Geben Sie Ihr Alter, die Beschaeftigungsdauer und an, ob Sie Kinder haben (fuer den erhoehten Leistungssatz von 67%).

3

Ergebnis ablesen

Sehen Sie Ihr monatliches ALG I, den detaillierten Berechnungsweg und Ihre persoenliche Anspruchsdauer.

Wie das Arbeitslosengeld berechnet wird

ALG I = Leistungsentgelt × 60% (oder 67% mit Kindern)

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes I erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) in mehreren Schritten:

1
Bemessungsentgelt = Jahresbrutto / 365 (gedeckelt auf BBG)

Das durchschnittliche taegliche Bruttogehalt, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze

2
Leistungsentgelt = Bemessungsentgelt - Lohnsteuer - Soli - 21% SV-Pauschale

Pauschalierte Abzuege fuer Steuern und Sozialversicherung

3
Tagesbetrag = Leistungsentgelt × 60% (oder 67%)

Leistungssatz: 60% ohne Kinder, 67% mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte

Wichtige Eckwerte 2026:

  • Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 EUR/Monat (101.400 EUR/Jahr)
  • Sozialversicherungspauschale: 21% des Bemessungsentgelts
  • Leistungssatz: 60% (allgemein) oder 67% (mit Kindern)
  • Mindestanspruchsdauer: 6 Monate (bei 12 Monaten Beschaeftigung)
  • Hoechstanspruchsdauer: 24 Monate (ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beschaeftigung)

Die Berechnung erfolgt vollstaendig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server uebertragen.

Haeufig gestellte Fragen

Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet?

Das ALG I wird aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dieses wird auf einen Tageswert umgerechnet (Bemessungsentgelt), dann werden pauschalierte Abzuege fuer Lohnsteuer, Solidaritaetszuschlag und Sozialversicherung (21%) abgezogen. Vom verbleibenden Leistungsentgelt erhalten Sie 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern).

Was ist der Unterschied zwischen 60% und 67% Leistungssatz?

Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte erhalten den erhoehten Leistungssatz von 67% des Leistungsentgelts. Ohne Kinder betraegt der Leistungssatz 60%. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Anspruchsdauer haengt von der Dauer der Beschaeftigung in den letzten 30 Monaten und dem Alter ab. Grundsaetzlich gilt: mindestens 12 Monate Beschaeftigung ergibt 6 Monate ALG I. Ab 50 Jahren kann die Anspruchsdauer bis zu 15 Monate betragen (30 Monate Beschaeftigung), ab 55 Jahren bis zu 18 Monate (36 Monate), und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate (48 Monate Beschaeftigung).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt das Bruttogehalt, das fuer die Berechnung herangezogen wird. Fuer 2026 liegt sie bei 8.450 EUR monatlich (101.400 EUR jaehrlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht beruecksichtigt.

Welche Steuerklasse wird fuer die Berechnung verwendet?

Fuer die Berechnung des ALG I wird die Steuerklasse herangezogen, die zu Beginn des Kalenderjahres gueltig war, in dem der Anspruch entsteht. Ein Steuerklassenwechsel im laufenden Jahr hat erst ab dem naechsten Kalenderjahr Auswirkungen auf die Hoehe des Arbeitslosengeldes.

Sind meine Daten bei der Berechnung sicher?

Ja. Die gesamte Berechnung erfolgt vollstaendig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet, gespeichert oder uebertragen. Sie koennen die Berechnung auch offline durchfuehren, nachdem die Seite geladen wurde.

Hinweis

Dieser Arbeitslosengeld Rechner bietet eine Schaetzung auf Basis der offiziellen Berechnungsformel nach dem SGB III. Das tatsaechliche Arbeitslosengeld kann je nach individueller Situation abweichen (z.B. durch Nebeneinkommen, Abfindungen oder besondere Steuerkonstellationen). Fuer eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre zustaendige Agentur fuer Arbeit. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser -- keine Daten werden an Server uebertragen.