ALG I · Rechtsstand 27. August 2026

Arbeitslosengeld Rechner 2026

Der Arbeitslosengeld Rechner ermittelt ALG I für den deutschen Standardfall 2026 aus beitragspflichtigem Entgelt, Steuerklasse und Kind-Merkmal. Arbeitslosengeld I beträgt 2026 60 % des pauschalierten Leistungsentgelts; mit mindestens einem Kind nach § 32 EStG sind es 67 %. Der Rechner setzt nicht vereinfachend das letzte echte Nettogehalt ein, sondern bildet die amtlichen täglichen Abzüge transparent nach.

Vollständig im Browser. Unverbindliche Orientierung für einen Stammrechtsbeginn 2026; allein Prüfung und Bescheid der Bundesagentur für Arbeit sind verbindlich.

Standardfall 2026

Arbeitslosengeld Rechner 2026 mit vollständigem PAP-Steuerabzug

  1. 01Monatsdurchschnitt oder Arbeitsbescheinigung als Eingabemodus wählen.
  2. 02Entgelt, Steuerklasse, Kind-Merkmal und mögliche Sonderfälle angeben.
  3. 03Berechnen und Tagesabzüge, 30-Tage-Betrag sowie optionale Dauer prüfen.
Eingabemodus

Ohne Tausenderpunkt; Komma oder Punkt als Dezimalzeichen. Beitragspflichtige Einmalzahlungen in den Durchschnitt einbeziehen.

2026: Monatsbrutto wird höchstens bis 8.450 € berücksichtigt; ein voller ALG-Monat wird unabhängig von der Kalenderlänge mit 30 Tagen gerechnet.

Maßgeblich ist nicht automatisch die Klasse der letzten Abrechnung.

Die Lohnsteuer folgt der vollständigen allgemeinen Lohnsteuertabelle 2026 für die gewählte Klasse; Kirchensteuer, Bundesland und Krankenkasse sind dafür keine Eingaben.

Das Kind ändert im Standardfall nur den finalen Satz von 60 auf 67 %; mehrere Kinder erhöhen ihn nicht weiter.

Sonderfall prüfen

Trifft etwas zu, stoppt die Standardrechnung und verweist auf die individuelle BA-Prüfung.

Methode

So funktioniert die ALG-I-Berechnung 2026

Vom Entgelt zum Tageswert

Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche beitragspflichtige Brutto je Entgeltabrechnungstag. Bei einem konstanten Monatsgehalt verwendet der Schnellmodus Monatsbrutto × 12 ÷ 365. Bei schwankendem Lohn rechnet der Bescheinigungsmodus dagegen mit tatsächlichem Gesamtentgelt und tatsächlichen Tagen. Beide Wege werden auf die 2026er Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 101.400 € jährlich begrenzt. Dadurch liefern 8.450 € und ein höheres Monatsbrutto denselben gedeckelten Ausgangswert von 277,81 € täglich.

Vom Tageswert zur Leistung

Vom gerundeten Bemessungsentgelt zieht der Rechner zuerst exakt 20 % Sozialversicherungspauschale ab. Die Lohnsteuer entsteht nicht aus einem groben Einkommensteuertarif: umgesetzt ist der vollständige BMF-Programmablaufplan zur Erstellung von Lohnsteuertabellen 2026 mit Vorsorgepauschale, Klassen I bis VI, Klassen-V/VI-Mindeststeuer, Faktorverfahren, Solidaritätszuschlag und amtlicher Abrundungsreihenfolge. Das verbleibende Leistungsentgelt wird mit 60 % oder 67 % multipliziert. Erst der auf Cent gerundete Tagessatz wird für einen vollen Monat mit 30 multipliziert.

Centgenauer Kontrollfall

Bei 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I und ohne Kind entstehen 98,63 € tägliches Bemessungsentgelt. Davon gehen 19,73 € Sozialversicherungspauschale und 9,64 € Lohnsteuer ab; der SolZ ist 0,00 €. Das Leistungsentgelt beträgt daher 69,26 €. Davon sind 60 % exakt 41,56 € täglich und 1.246,80 € für den gesetzlichen 30-Tage-Monat. Dieser Pfad und vier weitere Fälle wurden gegen den offiziellen, unverbindlichen BA-Selbstberechnungsdienst geprüft.

Praxisfälle

Fünf geprüfte Beispiele für Arbeitslosengeld 2026

Konstantes Gehalt, Klasse I, ohne Kind

Eingabe
3.000 € monatlich · Steuerklasse I · kein Kind
Ausgabe
98,63 € Bemessungsentgelt · 41,56 € täglich · 1.246,80 € monatlich

Die 60 % werden auf das Leistungsentgelt von 69,26 € angewendet, nicht direkt auf Brutto oder Kontonetto.

Gleicher Verdienst mit Kind

Eingabe
3.000 € monatlich · Steuerklasse I/IV · Kind nach § 32 EStG
Ausgabe
46,40 € täglich · 1.392,00 € monatlich

Bemessung und Abzüge bleiben gleich; ausschließlich der finale Satz steigt von 60 auf 67 %.

Höherer Verdienst in Klasse III

Eingabe
5.000 € monatlich · Steuerklasse III · kein Kind
Ausgabe
13,18 € Lohnsteuer täglich · 70,99 € ALG täglich · 2.129,70 € monatlich

Die Steuerklasse verändert den PAP-Steuerabzug. Ein Wechsel ist aber kein garantierter Optimierungshebel.

Brutto oberhalb der 2026er Grenze

Eingabe
9.000 € monatlich · Steuerklasse I · kein Kind
Ausgabe
Deckel 8.450 € · 93,67 € täglich · 2.810,10 € monatlich

Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht das ALG I nicht.

Schwankendes Entgelt aus der Bescheinigung

Eingabe
30.000 € beitragspflichtiges Entgelt · 300 Entgeltabrechnungstage
Ausgabe
100,00 € tägliches Bemessungsentgelt vor den pauschalierten Abzügen

Gesamtentgelt geteilt durch echte Entgelttage ist bei variablem Verdienst präziser als der letzte Monatslohn.

Deutschland 2026

Welche Stelle legt welchen Wert fest?

Die Bundesagentur für Arbeit wendet die Regeln des SGB III auf die vollständigen Daten des Einzelfalls an. § 149 bestimmt den Leistungssatz von 60 oder 67 %, § 153 die 20-%-Sozialversicherungspauschale und die Verwendung des BMF-Programmablaufplans, § 154 den 30-Tage-Monat. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte den endgültigen korrigierten Lohnsteuertabellen-PAP 2026 am 12. November 2025. Das BMAS bestätigt für 2026 eine bundesweit einheitliche Grenze von 8.450 € monatlich; deshalb gibt es hier keine veraltete Ost-/West-Auswahl. Kalcify bildet diese öffentlichen Regeln unabhängig nach und ist nicht mit der Bundesagentur verbunden.

Die 20-%-Sozialversicherungspauschale ist ein Rechenabzug nach § 153 SGB III und nicht die Summe deiner tatsächlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Ebenso ist die PAP-Lohnsteuer kein Steuerabzug vom ALG I selbst. Sie dient nur dazu, aus dem früheren Brutto ein gesetzlich pauschaliertes Netto zu bilden. Das ausgezahlte ALG I ist steuerfrei, kann aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen.

Grenzen

Häufige Fehler und Sonderfälle

Zu wenige Entgelttage

Unter 150 Tagen wird der Bemessungsrahmen grundsätzlich auf zwei Jahre erweitert. Fehlen auch dort 150 Tage, kann eine fiktive Bemessung greifen. Ein Monatslohn darf dann nicht einfach hochgerechnet werden.

Falsche Entgeltbestandteile

Beitragspflichtiges Weihnachts- und Urlaubsgeld kann zählen; Krankengeld und Abfindung nicht. Eine Abfindung oder Urlaubsabgeltung kann stattdessen den Beginn der Zahlung beeinflussen.

Weniger künftige Arbeitszeit

Wer künftig nur für weniger Wochenstunden verfügbar ist, kann ein proportional vermindertes Bemessungsentgelt erhalten. Dafür braucht die BA alte und künftige Wochenstunden.

Geschützte Zeiten übermitteln

Elternzeit, Pflegezeit, geschützte Teilzeit und Kurzarbeit können aus dem Durchschnitt herausfallen oder mit einem Entgelt ohne Arbeitsausfall behandelt werden. Der einfache Zwölfmonatsdurchschnitt ist dann unzuverlässig.

Härtefall nicht übersehen

War der Zweijahresdurchschnitt mehr als 10 % höher als der Einjahresdurchschnitt, kann auf Antrag die erweiterte Bemessung günstiger sein. Nachweise und Antrag sind entscheidend.

Früheres ALG kann schützen

Bei einem früheren ALG-Bezug innerhalb von zwei Jahren kann das alte höhere Bemessungsentgelt Mindestwert sein. Ohne alten Bescheid lässt sich dieser Schutz nicht seriös automatisieren.

Steuerklasse nicht taktisch wählen

Eine neue Steuerklasse oder ein IV-Faktor kann wirksam werden, wird bei Partnern aber nach § 153 besonders geprüft. Die im Rechner günstigste Auswahl ist keine Zusage der BA.

Kind-Merkmal genau prüfen

Relevant ist ein Kind nach § 32 Abs. 1, 3–5 EStG bei der arbeitslosen Person oder unter Voraussetzungen beim nicht dauernd getrennten Partner. Ein bloßer Haushaltseintrag genügt nicht immer.

Nebeneinkommen getrennt behandeln

Der allgemeine Freibetrag beträgt 165 € monatlich, doch Werbungskosten und Sonderfreibeträge verändern die Anrechnung. Das Hauptresultat darf deshalb nicht um einen pauschalen Nebenjobbetrag gekürzt werden.

Sperrzeit und Ruhen sind keine Formelzeile

Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, Urlaubsabgeltung oder andere Leistungen können Zahlung und Anspruchsdauer verändern, obwohl der rechnerische Tagessatz gleich bleibt.

Begriffe

Verwandte Konzepte richtig einordnen

Bemessungsentgelt und Leistungsentgelt

Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche beitragspflichtige Brutto pro Tag. Leistungsentgelt ist dieses Brutto nach den gesetzlich pauschalierten Abzügen. Diese Trennung erklärt, warum 60/67 % nicht direkt vom früheren Netto kommen.

Anspruch und Anspruchsdauer

Anwartschaftszeit entscheidet, ob ein Anspruch entsteht; § 147 bestimmt die mögliche Dauer. Alter verlängert erst ab 50 Jahren und nur bei genügend Versicherungsmonaten. Der Estimator ersetzt keine Restanspruchsprüfung.

Steuerklasse IV mit Faktor

Der amtliche dreistellige Faktor vermindert die PAP-Lohnsteuer der Klasse IV. Die BA berücksichtigt ihn als Lohnsteuerabzugsmerkmal, beurteilt einen Wechsel aber nach den leistungsrechtlichen Regeln.

Progressionsvorbehalt

ALG I wird steuerfrei ausgezahlt, kann aber den Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen. Für eine Gehaltsplanung hilft ergänzend der Brutto-Netto-Rechner; dessen echte Lohnabrechnung ist nicht mit dem ALG-Leistungsentgelt gleichzusetzen.

Familienleistungen

Kindergeld oder Elterngeld folgt eigenen Anspruchs- und Anrechnungsregeln. Der Elterngeld-Rechner behandelt deshalb andere Zeiträume und Einkommensbegriffe als diese ALG-I-Rechnung.

Vergleich

Leistungssätze, Deckel und Steuerklassen im Überblick

Standardfälle 2026; eigene Berechnung nach SGB III und BMF-PAP, geprüft am BA-Selbstberechnungsdienst am 27. August 2026.
KonstellationLeistungsentgeltTagessatz30-Tage-Monat
3.000 €, Klasse I, ohne Kind69,26 €41,56 €1.246,80 €
3.000 €, Klasse I, mit Kind69,26 €46,40 €1.392,00 €
5.000 €, Klasse III, ohne Kind118,32 €70,99 €2.129,70 €
9.000 € → Deckel 8.450 €, Klasse I156,12 €93,67 €2.810,10 €
2.500 €, Klasse V, mit Kind50,41 €33,77 €1.013,10 €

Antworten

Häufige Fragen zu ALG I

Wie wird Arbeitslosengeld I 2026 genau berechnet?

Aus dem beitragspflichtigen Entgelt entsteht zuerst ein tägliches Bemessungsentgelt. Davon werden nach § 153 SGB III 20 % Sozialversicherungspauschale, die tägliche Lohnsteuer nach dem BMF-Lohnsteuertabellen-PAP 2026 und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag abgezogen. Dieses pauschalierte Netto heißt Leistungsentgelt. Davon zahlt die BA 60 % ohne berücksichtigungsfähiges Kind oder 67 % mit Kind. Ein voller Leistungsmonat wird stets mit 30 Tagen berechnet.

Sind es 60 oder 67 Prozent vom letzten Nettogehalt?

Nein. Die 60 oder 67 % beziehen sich auf das gesetzlich pauschalierte Leistungsentgelt, nicht auf das echte Kontonetto der letzten Abrechnung. Das Leistungsentgelt verwendet einen festen 20-%-Sozialabzug und einen rechnerischen Steuerabzug. Mindestens ein Kind im Sinne von § 32 Abs. 1, 3–5 EStG führt zum Satz von 67 %; weitere Kinder erhöhen diesen Prozentsatz nicht.

Welches Bruttogehalt muss ich eingeben?

Im Schnellmodus gibst du den durchschnittlichen beitragspflichtigen Monatsverdienst aus zwölf vollständigen Monaten ein. Beitragspflichtiges Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehört dazu. Bei schwankendem Verdienst ist die Summe aus der Arbeitsbescheinigung geteilt durch die zugehörigen Entgeltabrechnungstage genauer. Krankengeld und Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt für diese Eingabe.

Wird bei ALG I immer nur das letzte Jahr betrachtet?

Der Bemessungsrahmen umfasst grundsätzlich ein Jahr. Enthält er weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird er auf zwei Jahre erweitert. Fehlen auch dort 150 Tage, kann eine fiktive Bemessung nach § 152 SGB III nötig sein. Außerdem kann auf Antrag ein Zweijahres-Härtefall greifen, wenn der Durchschnitt mehr als 10 % höher lag. Der Rechner stoppt bei erkennbaren Standardfall-Lücken.

Welche Steuerklasse zählt für Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich zählt die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres des Anspruchsbeginns als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war. Spätere Änderungen können ab ihrer Wirksamkeit berücksichtigt werden; bei Ehe- oder Lebenspartnern prüft § 153 Abs. 3 zusätzliche Voraussetzungen. Steuerklasse IV mit Faktor wird mit dem amtlich gebildeten dreistelligen Faktor berechnet. Ein Wechsel sollte deshalb nicht allein anhand eines Online-Ergebnisses geplant werden.

Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?

2026 wird beitragspflichtiges Monatsbrutto höchstens bis 8.450 € berücksichtigt. Ein universelles Maximum gibt es trotzdem nicht, weil Steuerklasse und Kind-Merkmal den Betrag verändern. Im geprüften Standardfall Klasse I/IV ohne Kind ergeben 8.450 € oder auch 9.000 € Eingabe jeweils 93,67 € täglich und 2.810,10 € pro 30-Tage-Monat.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Die reguläre Staffel lautet: 12, 16, 20 oder 24 Versicherungsmonate ergeben 6, 8, 10 oder 12 Leistungsmonate. Ab 50 Jahren sind bei 30 Versicherungsmonaten bis zu 15 Monate möglich, ab 55 Jahren und 36 Monaten bis zu 18, ab 58 Jahren und 48 Monaten bis zu 24. Der angezeigte Wert ist nur die voraussichtliche Höchstdauer; Anwartschaft, Restanspruch, Sperrzeiten und bereits verbrauchte Tage bleiben gesondert zu prüfen.

Zählen Weihnachtsgeld, Krankengeld oder eine Abfindung mit?

Beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können in das Bemessungsentgelt eingehen. Krankengeld und Abfindungen zählen dagegen nicht als Arbeitsentgelt. Eine Abfindung oder Urlaubsabgeltung kann stattdessen ein Ruhen des Anspruchs auslösen. Trage deshalb nur die beitragspflichtigen Entgelte ein, die auch in der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen sind.

Was passiert bei einem Nebenjob während ALG I?

Der allgemeine monatliche Freibetrag beträgt 165 €. Entscheidend ist jedoch das anrechenbare Nettoeinkommen nach Abzug zulässiger Aufwendungen; aus einer vorherigen Nebentätigkeit können höhere Freibeträge entstehen. Zudem muss die Beschäftigung grundsätzlich unter 15 Wochenstunden bleiben. Dieser Rechner verändert den Hauptbetrag deshalb nicht heimlich, sondern verweist auf die gesonderte BA-Prüfung.

Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig?

ALG I wird ohne Einkommensteuer ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen. Die BA meldet die Leistung elektronisch. Laut Merkblatt kann bei mehr als 410 € solcher Leistungen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung entstehen, soweit nicht ohnehin eine Erklärung abzugeben ist.

Warum kann der BA-Bescheid vom Rechner abweichen?

Der Bescheid nutzt die vollständige Arbeitsbescheinigung und berücksichtigt Sonderfälle wie geschützte Zeiten, fiktive Bemessung, geringere künftige Verfügbarkeit, Härtefall, früheren ALG-Bezug, Steuerklassenwechsel, Nebeneinkommen, Sperrzeit oder Ruhen. Der Rechner bildet den normalen 2026er Standardfall transparent ab; verbindlich bleiben Prüfung und Bescheid der Bundesagentur für Arbeit.

Amtliche Quellen

Hinweis zur Verbindlichkeit

Geprüfter Rechts- und Datenstand: 27. August 2026. Diese Seite ist eine transparente Rechenhilfe für den normalen deutschen ALG-I-Fall mit Stammrechtsbeginn 2026. Sie ist weder Antrag noch Bescheid, Rechts- oder Steuerberatung. Nicht abschließend automatisiert werden unter anderem fiktive Bemessung, geschützte Zeiten, Verfügbarkeitsminderung, Härtefall, Vorbezug, Steuerklassenwechsel, DBA-Fälle, Nebeneinkommen, Sperrzeit und Ruhen. Maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid der Bundesagentur für Arbeit.

Veröffentlicht von Kalcify · Zuletzt aktualisiert

Rechner basieren auf primären Quellen — staatliche Steuerbehörden (Bundesfinanzministerium, IRS, HMRC, CRA, ATO) für Finanzen und die Weltgesundheitsorganisation für Gesundheitsmetriken. Aktualisiert, wenn sich Sätze oder Vorschriften ändern. Methodik und Datenquellen anzeigen.

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